§ Einverständnis
Stimmt beispielsweise die Mutter dem Test nicht zu, so kann nach §1598a vom April 2008 dieses Einverständnis über das Familiengericht eingeholt und die Duldung der Probenentnahme angeordnet werden.
Damit erhalten potenzielle Väter mehr Rechte. Auch wenn die Mutter (sofern diese erziehungsberechtigt ist und es sich um ein minderjähriges Kind handelt) den Test anfangs verweigert, bekommen Sie so die Möglichkeit, den Test doch durchführen zu lassen.
Das schriftliche Einverständnis aller Testpersonen muss vorliegen. Dies gilt bei allen Tests ob für Behörde oder ob Sie das Gutachten nur privat nutzen möchten.
Zudem gilt bei minderjährigen Kindern, dass das Einverständnis von allen Sorgeberechtigten vorliegen muss. Beispiel: Steht ein anderer Vater auf der Geburtsurkunde, als der Vater, der getestet wird, so muss nachgewiesen werden, wer erziehungsberechtigt ist.
Ist der eingetragene Vater erziehungsberechtigt, so muss er schriftlich die Zustimmung geben.
Ist die Mutter allein erziehungsberechtigt kann dies durch einen sog. Negativbescheid, den es kostenlos beim Jugendamt gibt, nachgewiesen werden.